Wenn Sie einen Großelternteil aus einem anderen Land haben, können Sie sich für einen „Abstammungspass“ qualifizieren – auch wenn Sie adoptiert sind! Etwa 50 Länder bieten die Staatsbürgerschaft durch Abstammung an, aber jedes Land hat seine eigenen Regeln, Papierkram und Gebühren. In einigen Ländern ist es einfacher, wenn Ihr Großelternteil oder sogar Urgroßelternteil dort geboren wurde. Aber seien Sie gewarnt – es ist nie einfach! Sie können den Antrag selbst stellen, aber angesichts der unterschiedlichen Gesetze, Sprachen und Verfahren entscheiden sich viele klugerweise für die Hilfe einer Beratungsfirma für Staatsbürgerschaft.
In unserer zunehmend vernetzten Welt wird das Reisen von Tag zu Tag üblicher, und ein zweiter Reisepass kann diese Reisen vereinfachen. Er kann Türen zu neuen Möglichkeiten öffnen, die Visaerteilung vereinfachen und sogar ein Gefühl der Sicherheit vermitteln, wenn man im Ausland unterwegs ist.
Hier sind die 4 europäischen Länder, in denen die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben werden kann:
Spanien
Spanien ist eine Top-Option, denn das Programm zur Staatsbürgerschaft durch Großeltern, das im Rahmen des Gesetzes zur demokratischen Erinnerung angeboten wird, läuft bis Oktober 2025. Es ermöglicht Nachkommen von in Spanien geborenen Eltern oder Großeltern, die aus politischen oder persönlichen Gründen ins Exil gegangen sind, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Antragsteller benötigen die spanische Geburtsurkunde ihrer Großeltern, einen Verwandtschaftsnachweis und ihre eigenen Dokumente. Sofern keine Ausnahmeregelung gilt, sind zwei Prüfungen erforderlich, eine spanische Sprach- und eine Kulturprüfung. Sobald die spanische Staatsbürgerschaft erteilt wurde, ist ein spanischer Reisepass leicht zu bekommen, mit einer geringen Gebühr von etwa 35 Dollar.
Mehr über die spanische Staatsbürgerschaft erfahren Sie hier!Italien
Die italienische Staatsbürgerschaft beruht auf dem Prinzip des „jus sanguinis“ (Recht des Blutes). Sie können einen italienischen Pass beantragen, wenn ein Großelternteil oder Urgroßelternteil in Italien geboren wurde, aber zuerst müssen Sie die italienische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Gebühr für die Beantragung der Staatsbürgerschaft wurde kürzlich von 300 € auf 600 € erhöht. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Vorfahre keine andere Staatsbürgerschaft angenommen hat, bevor das Kind das Erwachsenenalter erreicht hat (18 Jahre nach 1975, 21 Jahre davor). Für diejenigen, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden, gibt es jedoch einen Haken: Nur die männliche Abstammung wird automatisch anerkannt. Bei weiblichen Abstammungsansprüchen muss ein Zivilgericht angerufen werden. Nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft können Sie persönlich in einem Konsulat oder einer Botschaft einen italienischen Reisepass beantragen, wofür eine Gebühr von etwa 130 Dollar anfällt.
Mehr über die italienische Staatsbürgerschaft erfahren Sie hier!
Irland
Etwa einer von sechs Amerikanern hat irische Vorfahren. Wenn ein Großelternteil aus Irland ausgewandert ist oder noch in Irland lebt, können Sie einen irischen Pass beantragen. Zunächst müssen Sie die Staatsbürgerschaft über das Foreign Birth Registry (FBR) beantragen. Dazu müssen Sie die Geburtsurkunden für sich selbst, Ihre Eltern und Großeltern sowie Fotoausweise, einen Wohnsitznachweis, Fotos und einen qualifizierten Zeugen vorlegen. Das Verfahren dauert etwa neun Monate. Nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft kann ein irischer Reisepass für etwa 80 Dollar online beantragt werden.
Mehr über die irische Staatsbürgerschaft erfahren Sie hier!Polen
Wie Italien gewährt auch Polen die Staatsbürgerschaft nach dem „jus sanguinis“, d. h. sie kann von den Vorfahren, einschließlich der Urgroßeltern, vererbt werden. Um sich zu qualifizieren, muss Ihr Vorfahre nach Januar 1920 in Polen geboren worden sein oder dort gelebt haben, bei der Geburt Ihres Elternteils polnischer Staatsbürger gewesen sein und seine Staatsbürgerschaft nie aufgegeben haben. Für die Beantragung sind Dokumente wie Geburts- und Sterbeurkunden, Lichtbildausweise und der Nachweis der ununterbrochenen Staatsbürgerschaft erforderlich, die alle offiziell ins Polnische übersetzt werden müssen. Das Verfahren dauert etwa ein Jahr. Sobald die Staatsbürgerschaft erteilt wurde, kann ein polnischer Reisepass persönlich in einer Botschaft oder einem Konsulat für etwa 129 Dollar erworben werden.
Erfahren Sie mehr über die polnische Staatsbürgerschaft hier!